Definition Trittsicherheit: Was bedeutet Trittsicherheit?
Definition Fugen
Bodenbeläge müssen nach der EU-Bauprodukteverordnun nutzungssicher sein. Das bedeutet, dass wenn Unfallgefahr besteht, gewisse Anforderungen eingehalten werden müssen. Trittsichere Oberflächen sind dabei der beste Garant für eine wirksame Unfallverhütung. Rutschhemmende Fliesen, wie zum Beispiel, glasierte oder unglasierte Steinzeug- und Feinsteinzeugfliesen, gehören zu diesen trittsicheren Oberflächen und werden, je nach Trittsicherheit, in fünf Gruppen unterteilt (R9 - R13). Der zentrale Faktor für die Einteilung ist dabei der Neigungswinkel des Bodens, ab dem der Fuß des Benutzers den Halt verlieren würde. Die Einteilung ist vor allem für Arbeitsräume und öffentliche Bereichen, sowie für die Nassbereiche von Schwimmbädern wichtig. Nicht geregelt ist bisher der privat genutzte Bereich, wie z.B. private Badezimmer oder Küchen. Die Anforderungen an die Rutschhemmung sind in den nachstehend erwähnten Vorschriften definiert. Bei unseren rutschhemmenden Fliesen finden Sie die Symbole S =Rutschhemmung im gewerblichen Bereich, F = Rutschhemmung im Barfußbereich und Hinweise auf die entsprechenden Bewertungsgruppen.