Definition Rutschhemmung und Trittsicherheit: Was ist die Rutschhemmung und Trittsicherheit bei Fliesen?
Bodenbeläge müssen nach der EU-Bauprodukteverordnung nutzungssicher sein. Das bedeutet, dass wenn Unfallgefahr besteht, gewisse Anforderungen eingehalten werden müssen. Trittsichere Oberflächen sind dabei der beste Garant für eine wirksame Unfallverhütung. Rutschhemmende Fliesen, wie zum Beispiel, glasierte oder unglasierte Steinzeug- und Feinsteinzeugfliesen, gehören zu diesen trittsicheren Oberflächen und werden, je nach Trittsicherheit, in fünf Gruppen unterteilt (R9 - R13). Der zentrale Faktor für die Einteilung ist dabei der Neigungswinkel des Bodens, ab dem der Fuß des Benutzers den Halt verlieren würde. Die Einteilung ist vor allem für Arbeitsräume und öffentliche Bereiche, sowie für die Nassbereiche von Schwimmbädern wichtig. Die Anforderungen an die Rutschhemmung sind in den nachstehend erwähnten Vorschriften definiert. Bei unseren rutschhemmenden Fliesen finden Sie die Symbole S =Rutschhemmung im gewerblichen Bereich, F = Rutschhemmung im Barfußbereich und Hinweise auf die entsprechenden Bewertungsgruppen.
Fliesen mit Rutschhemmung sind Fliesen mit stark profilierter bzw. rauer Oberfläche. Besonders in Arbeitsräumen, Bädern oder Schwimmbädern bzw. an Orten, die eine erhöhte Rutschgefahr aufweisen, sorgen Fliesen mit Rutschhemmung für mehr Sicherheit. Während es im gewerblichen Bereich seitens von Versicherungen Vorgaben für die Einhaltung von rutschhemmenden Fliesen gibt (diese müssen den Grad der Rutschhemmung gemäß der Bewertungsgruppen R9 bis R13 nach DIN 51130 aufweisen), trifft dies für Privathäuser und Wohnungen nicht zu.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Rutschhemmklassen die von R9 bis R13 reichen und bei denen es auf den Winkel ankommt, mit dem die Fliese betreten wird. Je höher die Zahl der Rutschhemmklasse, desto größer die Rutschhemmung:
- R9 (6°-10°): privater Wohnbereich, Eingangsbereich und Treppen in öffentlichen Gebäude
- R10 (10°-19°): sanitäre Räume, gewerblich genutzte Lagerräume
- R11 (19°-27°): Parkflächen, Garagen, Gehwege
- R12 (27°-35°): Räume in denen mit Fetten gearbeitet wird (wie z.B. eine Großküche)
- R13 (>35°): Bodenbeläge in Schlachthöfen
Wenn Böden im Nassbereich verwendet werden sollen, werden Materialien verwendet, die sich einem zusätzlichen Test unterzogen haben (dem sogenannten Barfußtest, sprich die Rutschfestigkeit ohne Sicherheitsschuhe) wobei die Rutschhemmklasse noch mit den Buchstaben A, B oder C erweitert wird:
- A (Mindestwinkel 12°): trockene Böden
- B (Mindestwinkel 18°): Duschen, nasse Barfußgänge
- C (Mindestwinkel 24°): Schwimmbäder
Wie bereits erwähnt, ist der privat genutzte Bereich, wie z.B. private Badezimmer oder Küchen, bisher nicht geregelt. Doch auch hier steigt die Nachfrage, besonders wenn es um das barrierefreie Gestalten der Wohnung geht, welches bei der Klasse R10 beginnt. Aber auch wer einfach so im privaten Schwimmbad, der eigenen Sauna, auf der Terrasse oder im Bad für Sicherheit sorgen möchte, kann auf rutschhemmende Fliesen im Innen- und im Außenbereich zurückgreifen.
Wer etwas gegen das Rutschen zu Hause machen will, sollte bei den Materialien anfangen. Keramische Fliesen sind dafür bekannt, durch ihren hohen Fugenanteil die Rutschhemmung zu erhöhen. Mosaike sorgen für einen stoppenden Effekt und werden deshalb häufig in sanitären Anlagen verwendet.